RA Benjamin Quenzel

Zivilrecht

Ihre Rechtsvertretung in Mansfeld-Südharz

03475 614 878

06295 Lutherstadt Eisleben

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Privatrecht

Zivilrecht im Detail

Das Zivilrecht beinhaltet die folgenden Rechtsgebiete:

Vertragsrecht

Hierzu zählen die typischen Verträge des Bürgerlichen Gesetzbuches wie der Kaufvertrag, der Werkvertrag, der Geschäftsbesorgungsvertrag und der Dienstvertrag.
Im Bereich Kaufrecht, Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Dienstvertrag unterstützt sie die Kanzlei in der Abwicklung bzw. Rückabwicklung von Kaufverträgen bei Leistungsstörungen und im Bereich der Mängelgewährleistung. Darüber hinaus gewährt die Kanzlei in Eisleben rechtlichen Beistand im Bereich Reiserecht.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht beraten wir Sie zu allen Fragen ihrer Lebensversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Autoversicherung und sonstiger Versicherungen.

Familienrecht

Hierzu gehören folgende Themenschwerpunkte der Kanzlei in Eisleben:

  1. Ehescheidung und Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
  2. Kindesumgang und seine Regelung
  3. Abwehr und Durchsetzung von Kindesunterhalt
  4. Abwehr und Durchsetzung von Ehegattenunterhalt

Miet-, Wohneigentums-und Grundstücksrecht

Im Mietrecht werden sowohl die Interessen von Mietern als auch die von Vermietern vertreten.
Die Kanzlei in Eisleben unterstützt Sie bei der Abwehr bzw. Durchsetzung einer Mieterhöhung, ist behilflich bei der Abwehr bzw. Durchsetzung einer Mietminderung, kann eine Zwangsräumung mit einer damit verbundenen Räumungsklage abwehren bzw. durchsetzen.

Gleichzeitig vertritt die Kanzlei ihre Interessen als Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft nach WEG.
Auf dem Feld des Wohnungseigentum und Mietrechts verfügt die Kanzlei durch eine angeschlossene Hausverwaltung zusätzlich über eine gewachsene Expertise.

Erbrecht und Erbenermittlung

Auf dem Gebiet des Erbrechts werden folgende Fragestellungen bearbeitet:
Die Kanzlei betreut sie bei der Vorbereitung der eigenen Nachlassregelung im Wege eines Testaments oder Erbvertrages (auch zum Thema „Berliner Testament“), berät Sie über die Folgen der gesetzlichen Erbfolge, den Zugewinnausgleich im Todesfall. Gleichfalls kann die Beantragung eines Erbscheins vorbereitet werden.
Sofern im Rahmen eines Erbfalls eine Erbenermittlung erforderlich ist, kann diese ebenfalls im Büro der Kanzlei im Zusammenhang des Mandats erledigt werden.

Gerne unterstütze ich sie bei ihrem Anliegen!

Ihr RA Benjamin Quenzel

Kosten

Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Grundlage

RVG

- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -

Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung

0.00 €

- kostenfrei -

Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutz­versicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.

Erstberatung

190.00 €*

(inkl. 19% Mwst.)

- einmalig -

In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.

Haben Sie Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gerne können Sie mir eine Nachricht hinterlassen.

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