Rechtsanwalt Benjamin Quenzel

Erbrecht & Erbenermittlung

Ihre Rechtsvertretung in Mansfeld-Südharz

03475 614 878

06295 Lutherstadt Eisleben

info@rechtsanwalt-quenzel.de

Für Juristen stirbt der Mensch auf zwei Arten:
mit oder ohne Testament.

Erbrecht & Erbenermittlung

Meine Kanzlei betreut Sie bei der Vorbereitung der eigenen Nachlassregelung im Wege eines Testaments oder Erbvertrages (auch zum Thema „Berliner Testament“), berät Sie über die Folgen der gesetzlichen Erbfolge oder den Zugewinnausgleich im Todesfall. Gleichfalls kann die Beantragung eines Erbscheins vorbereitet werden.

Sofern im Rahmen eines Erbfalls eine Erbenermittlung erforderlich ist, kann diese ebenfalls im Büro der Kanzlei im Zusammenhang des Mandats erledigt werden.

Gerne unterstütze ich sie bei ihrem Anliegen!

Ihr RA Benjamin Quenzel

Gesetzliche Erbfolge

Beratungsschwerpunkt meiner Kanzlei ist die gesetzliche Erbfolge mit den Konsequenzen für Pflichtteil und Ausgleichsansprüche unter den Erben. Welche Rechte bestehen und wie wird die gesetzliche Erbfolge gestaltet.

Testamentarische Abfolge

Häufig werden Erbfolge durch Testamente und letztwillige Verfügungen bestimmt. Ob eine wirksame Erbfolgeregelung getroffen ist, hängt zunächst entscheidend von der richtigen Form des Testaments ab.

Enterbung

In einer letztwilligen Verfügung (z.B. dem Testament) besteht die Möglichkeit, einzelne Erben von der Erbfolge auszuschließen. Dies ist nicht immer sinnvoll, da diese über den Behelf des sogenannten Pflichtteilsrechts erhebliche Forderungen gegenüber der Erbengemeinschaft stellen können.

Pflichtteil

Das Recht des Pflichtteils gibt dem Pflichtteilsberechtigten kein stumpfes Schwert in die Hand: der Pflichtteil ist noch gesetzlich erheblich geschützt und kann eine bestehende Erbengemeinschaft je nach der Beschaffenheit des Pflichtteils in erhebliche Schwierigkeiten bringen.

Testamentsgestaltung

Um zu verhindern, dass die Erbengemeinschaft aufgrund der in relativ kurzer Frist vorhandenen Geldansprüche gegen ein Vermögen, das erst in mittlerer oder langer Frist realisierbar ist, ins Straucheln kommt, kann eine vorsorgende Testamentsgestaltung sinnvoll sein.

Erbschaftssteuer

Meine Kanzlei nimmt auch die abwehrsteuerrechtlichen Aspekte der Erbschaftssache in den Blick und berät zur Gestaltung der Rechtsnachfolge auch in dieser Hinsicht.

Kosten

Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Grundlage

RVG

- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -

Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung

0.00 €

- kostenfrei -

Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutz­versicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.

Erstberatung

190.00 €*

(inkl. 19% Mwst.)

- einmalig -

In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.

Haben Sie Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gerne können Sie mir eine Nachricht hinterlassen.

Datenschutzerklärung

8 + 3 =