RA Benjamin Quenzel

Strafrecht & Strafverteidigung

Ihre Rechtsvertretung in Mansfeld-Südharz

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Rechtsanwalt Benjamin Quenzel

Strafrecht & Strafverteidigung

Das Themenfeld des Arbeitsrechts bietet viele Fallstricke. Daher ist es wichtig, sich im Fall einer juristischen Auseinandersetzung rechtzeitig zu informieren.

Es weiß jedes Kind: Ohne Anwalt sagen Sie nichts!

Der größte Kunstfehler, den Sie als Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagte oder Strafbefehlsempfänger machen können, ist, sich ohne genaue Kenntnis des Strafvorwurfs zu äußern.

Nur mit genauer Kenntnis des Anklagevorwurfs oder des strafrechtlich relevanten Vorwurfs ist eine sachgerechte Verteidigung möglich.

Als Ihr Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren vor Gericht melde ich mich zunächst zur Akte, um diesbezüglich einen Einsitz zu beantragen.

Gemeinsam mit Ihnen bespreche ich die Strafakte und erläutere den Ihnen gemachten Vorwurf.

In der Folge bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und das Ziel der Verteidigung. Ziel der Verteidigung kann eine sogenannte Freispruch-Verteidigung oder, sofern der Vorwurf grundsätzlich nicht zu bestreiten oder eingeräumt werden kann, auch eine Strafmaßverteidigung sein.

Für mich gilt der Grundsatz: Mit Mandanten zockt man nicht. Für mich gilt das Gebot des sichersten Weges. Sofern Sie nicht ausdrücklich eine riskante Strafverteidigung wünschen, versuche ich einen sicheren Weg zu finden, um sie möglichst nicht oder nur in geringem Umfang in die Mühlen der Strafvollstreckung zu bringen.

Es ist besonders wichtig, justizunerfahrenen Mandanten die erhebliche nervliche Belastung eines Strafverfahrens zu ersparen. Wann auch immer möglich strebe ich daher die Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren an – zwei Drittel aller Ermittlungsverfahren in Deutschland finden dieses Ende – statt auf einem Freispruch im gerichtlichen Verfahren zu spekulieren. Denn: nur 3,8 % aller gerichtlich anhängigen Verfahren enden mit einem Freispruch des Mandanten. Manchen Freisprüchen geht die persönliche Vernichtung des Mandanten im medialen Dauerfeuer voraus. Denn selbst in Kleinstädten gibt es Lokaljournalisten, die nicht recht wissen, wie sie täglich ihre Zeitung voll bekommen. Und da ist manchmal der belanglose Fahrraddiebstahl im örtlichen Amtsgericht oder der eskalierte Beziehungsstreit der letzte Aufhänger. Für jeden Menschen bedeutet das eigene Strafverfahren eine erhebliche Belastung.

Dies einzelnen Strategien haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, ich erläutere sie Ihnen gerne.

Ich vertrete grundsätzlich jedes Delikt. Jedoch sehe ich es nicht als meine Aufgabe als Strafverteidiger an, Opfer von Straftaten im Gerichtssaal zum zweiten Mal zum Opfer zu machen, und das nicht nur, weil diese Strategie garantiert zu einer Strafverschärfung führen würde.

Kosten

Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Grundlage

RVG

– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz –

Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung

0.00 €

– kostenfrei –

Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutz­versicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.

Erstberatung

ab 250.00 €*

(inkl. 19% Mwst.)

– einmalig –

In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.

Haben Sie Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gerne können Sie mir eine Nachricht hinterlassen.

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