RA Benjamin Quenzel

Sozialrecht

Ihre Rechtsvertretung in Mansfeld-Südharz

03475 614 878

06295 Lutherstadt Eisleben

info@rechtsanwalt-quenzel.de

Regelung aller sozialen Belange

Sozialrecht im Detail

Im Sozialrecht bieten wir folgende Beratungsschwerpunkte:

Arbeitslosengeld I/Leistungen nach SGB III

In Angelegenheiten mit der Bundesagentur für Arbeit bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung zu Streitigkeiten über die Höhe und den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Hierbei wird die Kanzlei vor den zuständigen Sozialgerichten tätig.

Arbeitslosengeld II/ Hartz IV/Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II

Der Bereich des Sozialgesetzbuches II hat in seiner Komplexität die Schwierigkeit des Steuerrechts erreicht – wenn nicht sogar übertroffen. Im Bereich des SGB II ist es deshalb unerlässlich, sich bei Streitigkeiten über Grund und Höhe des Arbeitslosengeldes II anwaltlich vertreten zu lassen.

Zu den komplexen Fragen des SGB II gehören neben der Höhe der Leistungen Fragen der Anrechnung von Vermögen, die Definition von Schonvermögen, der Status als eheähnliche Gemeinschaft, die korrekte Berechnung der Kosten der Unterkunft sowie die Anrechnung von

Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Die Kanzlei hat sich in der Auseinandersetzung mit dem Jobcenter Mansfeld Südharz eine Expertise erworben. In zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wie im Klageverfahren hat die Kanzlei ganz überwiegend erfolgreich die Interessen der Mandantschaft durchsetzen können.

Berufsunfähigkeitsrente/Erwerbsminderungsrente

Das Rechtsanwaltsbüro in Eisleben unterstützt sie bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Hierbei bietet die Kanzlei auch eine Beratung in Fragen der Rentenhöhe.

Gerne unterstütze ich sie bei ihrem Anliegen!

Ihr RA Benjamin Quenzel

Kosten

Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Grundlage

RVG

- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -

Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung

0.00 €

- kostenfrei -

Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutz­versicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.

Erstberatung

190.00 €*

(inkl. 19% Mwst.)

- einmalig -

In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.

Haben Sie Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gerne können Sie mir eine Nachricht hinterlassen.

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