Rechtsanwalt Benjamin Quenzel

Arbeitsrecht

Ihre Rechtsvertretung in Mansfeld-Südharz

Ausbleibende Lohnzahlung?

Sofern Ihr Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, gibt es kein sichereres Mittel als eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Kündigung erhalten?

Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, ist umgehende gerichtliche Gegenwehr erforderlich.

Insolvenz des Arbeitgebers?

Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen kann, berate ich Sie gerne über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Abmahnung erhalten?

Bislang war jeder Angriff auf eine Abmahnung im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch meine Kanzlei erfolgreich.

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06295 Lutherstadt Eisleben

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Abgesichert im Beruf

Arbeitsrecht im Detail

Das Themenfeld des Arbeitsrechts bietet viele Fallstricke. Daher ist es wichtig, sich im Fall einer juristischen Auseinandersetzung rechtzeitig zu informieren. Zu den typischen Fallkonstellationen im Rahmen des Arbeitsrechts gehören fristlose und fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die Anwendbarkeit oder Abwendbarkeit der Gültigkeit von Tarifverträgen, Streitigkeiten über ein Arbeitszeugnis, Streitigkeiten über die Höhe von Lohn, Gehalt und sonstiger Vergütung und die Durchsetzung gerichtlich ausgeurteilter Ansprüche auf Arbeitslohn.

Gerne unterstütze ich sie bei ihrem Anliegen!

Ihr RA Benjamin Quenzel

Kündigung erhalten?

Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben ist umgehende gerichtliche Gegenwehr erforderlich. Nur wenn sie innerhalb von drei Wochen Klage erheben, kann die Kündigung vor ihrer Bestandskraft bewahrt werden und über eine Abfindung verhandelt werden.

In einigen Fällen ist sogar noch schnellere Gegenwehr erforderlich, etwa im Bereich des Mutterschutzes. Hier kann sich die Frist unter Umständen sogar nur auf zwei Wochen verkürzen.

Wenn sie nicht innerhalb von drei Wochen klagen, wird die Kündigung in der Regel rechtskräftig. Sie können dann selbst dann nicht mehr die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verlangen, wenn sie als Schwerbehinderte oder als Mitbehinderten gleichgestellter Person behandelt werden.

Deshalb ist sofortiges Handeln erforderlich. Eine Kündigungsschutzklage kann nie zu früh, wohl aber zu spät erhoben werden.

Keinen Arbeitslohn erhalten?

Sofern Ihr Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, gibt es kein sichereres Mittel als eine gerichtliche Auseinandersetzung. In aller Regel wirkungslos sind die telefonische Erinnerung, die WhatsApp-Nachricht und die persönliche Bitte. Nur eine erfolgreich durchgefochtene Klage und ein vollstreckbarer Titel gibt Ihnen die Möglichkeit, am Ende tatsächlich Ihren Arbeitslohn zu erhalten.

Was tun bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Sofern Ihr Arbeitgeber endgültig keinen Lohn mehr zahlen kann, berät Sie meine Kanzlei darin, wie Sie sich im Fall der Insolvenz und voraussehbaren Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens zu verhalten haben und welche staatlichen Leistungen in welcher Höhe in Betracht kommen.

Abmahnung erhalten?

Nicht immer muss es sinnvoll sein, sich gegen eine Abmahnung auch zur Wehr zu setzen. Viele Abmahnungen sind formell und materiell falsch. Die Gegenwehr gegen eine Abmahnung führt gelegentlich zu dem absurden Ergebnis, den Arbeitgeber in die Lage zu versetzen, eine richtige und formell und materiell fehlerfreie Abmahnung zu schreiben. Es gilt zu vermeiden, durch unnötige Besserwisserei die eigene materielle Rechtslage zu verschlechtern.

Wenn jedoch eine Abmahnung als ungerecht empfunden wird und den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im innerbetrieblichen Ablauf brandmarkt, ist eine Gegenwehr durchaus sinnvoll.

Bislang war jeder Angriff auf eine Abmahnung im arbeitsgerichtlichen Verfahren durch meine Kanzlei erfolgreich.

Verhalten gegenüber der Arbeitsagentur

Teil meiner Beratung ist selbstverständlich auch die Gestaltung des Umgangs mit der Arbeitsagentur. Wie haben sich Sie gegenüber dem Arbeitsamt zu verhalten, mit welchen Sanktionen hätten Sie bei Kündigungen zu rechnen und wie ist auf Sperrzeiten zu reagieren.

Urlaubsanspruch

Mein Büro ist hitzebeständig, auch bei der richtigen Berechnung und Einforderung von Urlaubsansprüchen nach dem Bundesurlaubsgesetz.

Überstunden

Auch die Geltendmachung von Überstunden und die richtige Dokumentation betrieblich notwendiger und angeordneter Überstunden ist Bestandteil der Tätigkeit meiner Kanzlei.

Arbeitszeugnis

Ein zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beliebter Streitpunkt ist die richtige Ausgestaltung des Arbeitszeugnisses. Hier gebe ich Ihnen als Arbeitgeber Hilfestellung für die richtige Ausformulierung und erläutere ihnen als Arbeitnehmer, welche Formulierungen sie erfolgreich beanstanden können und welche sie im Rahmen einer gegebenen Beweislastverteilung hinnehmen müssen.

Buchstäblich werden einige Zeugnisrechtsstreitigkeiten wegen zwei Buchstaben geführt, etwa dem Unterschied zwischen zur vollen Zufriedenheit oder zur vollsten Zufriedenheit. Ob eine Auseinandersetzung hierüber sinnhaft ist, hängt von recht komplizierten Voraussetzungen ab, die sorgfältig geprüft werden müssen.

Abfindung

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, in aller Regel haben Abfindungen die Funktion der Abdeckung des Prozessrisikos. Meine Kanzlei berät Sie über die Erfolgsaussichten und zur Höhe der Berechnung der Abfindung. Wichtig ist, dass überhaupt eine Kündigungsschutzklage angestrengt wurde, denn ohne Klage gibt es auch keine Abfindung. Es sei denn, Klageverzicht und Abfindung sind nach § 1a Kündigungsschutzgesetz miteinander verbunden.

Kosten

Die Berechnung der Ihnen entstehenden Anwaltskosten erfolgt auf verschiedenen Grundlagen. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Grundlage

RVG

- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -

Als Grundlage für die Berechnung meiner Vergütung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichend davon kann eine individuelle Vereinbarung getroffen werden.

Deckungsanfrage bei Rechtschutzversicherung

0.00 €

- kostenfrei -

Wenn Sie in Besitz einer Rechtsschutz­versicherrung sind, übernehmen wir die Abwicklung Ihres Vertrages. Bei positiver Deckungsanfrage entstehen Ihnen über Ihre Selbstbeteiligung hinaus somit keine Kosten.

Erstberatung

190.00 €*

(inkl. 19% Mwst.)

- einmalig -

In einer kostenpflichtigen Erstberatung erhalten Sie eine detaillierte Betrachtung Ihres juristischen Sachverhalts. Wir besprechen dabei alle möglichen Vorgehensweisen.
* Für einzelne Rechtsgebiete kann die Gebühr der Erstberatung abweichen.

Haben Sie Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Gerne berate ich Sie und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine juristische Strategie. Zudem analysiere ich die Notwendigkeit und den Umfang einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gerne können Sie mir eine Nachricht hinterlassen.

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