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Vertretung

Übernahme eines Mandates

Für die Vertretung benötige ich eine unterzeichnete Vollmacht, die nachfolgend ausgedruckt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass das Mandatsverhältnis erst durch meine Bestätigung zustande kommt, da hier vorab etwaige Interessenkollisionen geprüft werden müssen.

Weiterhin habe ich einen Fragebogen hinterlegt, in welchem die wichtigsten benötigten Daten abgefragt werden, die für die Übernahme des Mandates nötig sind.

Kosten­übernahme

bei Bürgern mit geringem Einkommen

Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage sind, die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel aufzubringen, können für die außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Das nachfolgende Formular muss hierfür ausgefüllt, unterzeichnet und mit entsprechenden Nachweisen versehen beim zuständigen Amtsgericht, Abt. Beratungshilfeangelegenheiten abgegeben werden oder zum Termin mitgebracht werden.
Bei der Abgabe bei Gericht ist in den meisten Fällen eine direkte Ausstellung des sogenannten Beratungshilfescheines möglich, der dann zum Termin mitgebracht werden sollte.

Aufgrund geänderter Gesetzeslage ist eine nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe in den meisten Fällen nicht möglich, weshalb ich eine Beratung erst nach Erteilung des Berechtigungsscheines durchführen kann.

Wird Beratungshilfe gewährt, so ist durch den Ratsuchenden lediglich eine sogenannte Schutzgebühr i.H.v. 15,00 € zu zahlen.
Einkommensgrenzen und Ausfüllhinweise finden Sie in dem anliegenden Merkblatt.

Für die gerichtliche Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte steht Bürgern, deren persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Übernahme der Kosten nur zum Teil, in Raten oder gar nicht zulassen, besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe, sofern die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie nachfolgend.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie der Antrag ausgefüllt werden muss, erfahren Sie in dem anliegenden Hinweisblatt.

Verkehrs­unfall

Anforderung ärztlicher Unterlagen u.ä.

Um in einer Verkehrsunfallsache ärztliche Berichte oder Gutachten einholen zu können, benötige ich zusätzlich zur Vollmacht eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Den entsprechenden Vordruck stelle ich nachfolgend zum Ausdrucken zur Verfügung.